Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse

Anerkennungsverfahren beruflicher Abschlüsse in Deutschland

Möchte Ihr Unternehmen die Fachkräfte-Basis aus dem Ausland nutzen, ist aber nicht sicher, inwieweit die jeweiligen ausländischen Berufsabschlüsse den Standards in Deutschland entsprechen? Oder sind Sie Arbeitnehmer und möchten Ihrem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber belegen, dass Ihre im Ausland erworbene Berufsausbildung mit deutschen Maßstäben vergleichbar ist? Das Anerkennungsgesetz, dessen Bestandteil das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) ist, bietet hier eine geeignete Hilfestellung.

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse – Rechtsrahmen

In den letzten Jahren wurden in Deutschland zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um die Zugangsmöglichkeiten für ausländische Arbeitskräfte zum deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern. Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Akademikern und der wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften in Ausbildungsberufen hat die Bundesregierung die Zuwanderung nach Deutschland erleichtert und auch die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse reformiert.

In diesem Zusammenhang spielt insbesondere das am 1. April 2012 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ des Bundes (kurz: Anerkennungsgesetz“) eine große Rolle.

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